| LSBTIQ, Wissenswertes EGMR: Ungarische Behörden verletzen die Rechte von trans Menschen
Am 22.06.2023 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass der ungarische Staat spezifische Maßnahmen und einen gesetzlichen Rahmen schaffen muss, damit trans Personen ihren Geschlechtseintrag offiziell ändern lassen können. Seit dem 29.05.2020 ist es nach ungarischem Recht nicht mehr möglich, das bei Geburt eingetragene Geschlecht einer Person im Register ändern zu lassen. Laut EGMR wird dadurch in Ungarn Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) missachtet.
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