| Aktuell, LSBTIQ, Wissenswertes EuGH entscheidet: Zweiter Asylantrag mit anderem Grund möglich
Mit einem Urteil vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof zugunsten eines homosexuellen irakischen Staatsbürgers entschieden. Der Mann hatte geklagt, nachdem seine beiden Asylanträge in Österreich abgelehnt worden waren. In dem zweiten Asylantrag gab der Mann seine Homosexualität als Fluchtgrund an, nachdem er im ersten Antrag einen anderen Grund für seine Flucht genannt hatte. Die Richterinnen des EuGH urteilten nun, dass der zweite Asylantrag nicht allein aus dem Grund abgelehnt werden dürfe, dass die Homosexualität bereits zum Zeitpunkt des ersten Gesuchs existierte. Der irakische Staatsbürger gab an, bei Stellung seines ersten Antrags nicht gewusst zu haben, dass er keine persönliche Verfolgung aufgrund seiner Homosexualität zu befürchten habe und hatte sich deswegen nicht getraut, diese bereits bei dem ersten Antrag als eigentlichen Fluchtgrund anzugeben.