| Rechtliches EuGH-Urteil: Gleichgeschlechtlichliche Partnerschaften aufenthaltsrechtlich in der gesamten EU gültig
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.06.2018 grundsätzlich festgelegt, dass das Recht auf Freizügigkeit eines EU-Bürgers ebenfalls für dessen gleichgeschlechtlichen Ehe-Partner ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Landes gültig ist und in sämtlichen Staaten der EU Anwendung findet, unabhängig davon, ob gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften nach dem jeweiligen nationalen Recht existieren.
Anlass für das Verfahren war der Fall eines Rumänen und dessen US-amerikanischem Partner, die 2010 in Brüssel geheiratet hatten und 2012 bei den rumänischen Behörden die Ausstellung der notwendigen Dokumente für eine dauerhafte Niederlassung des Paares in Rumänien beantragten. Die rumänischen Behörden lehnten dies mit der Begründung ab, dass der US-Bürger nicht als Ehegatte eines Unionsbürgers angesehen werden könne, da die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts in Rumänien nicht anerkannt sei. Dagegen ging das Paar juristisch vor. Das rumänische Verfassungsgericht verwies den Fall schließlich an den Europäischen Gerichtshof, weil dieser EU-Recht betreffe.
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Das entsprechende Urteil des EuGH im Wortlaut finden Sie hier.