| LSBTIQ, Rechtliches VG Hamburg: Flüchtlingseigenschaft für homosexuellen Mann aus Palästinensischen Gebieten
Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) hat mit Urteil (14 A 2143/20) vom 06.12.2022 einem homosexuellen Palästinenser die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Laut Gericht lehnt die palästinensische Gesellschaft Homosexualität grundsätzlich ab, und es komme deshalb zu sozialer Ausgrenzung sowie körperlicher Gewalt. Obwohl gleichgeschlechtlicher Sex nicht explizit strafbar sei, würden homosexuelle Handlungen unter anderem als "Erregung öffentlicher Ärgernisse" oder "Verletzung der allgemeinen Ethik" verfolgt. Im Westjordanland würden sowohl Privatpersonen als auch staatliche Stellen offen homosexuell lebende Männer verfolgen.