| LSBTIQ, Wissenswertes, Beratungs- und Kontaktangebote Gesundheitsversorgung für Geflüchtete: Welche Rechte habe ich?
Alle Menschen in Deutschland haben ein Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Der Umfang der Ihnen zustehenden Gesundheitsversorgung und der Zugang zu medizinischer Behandlung sind aber von Ihrem Status und der Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland abhängig.
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel reguläre Mitglieder einer Krankenkasse und haben somit Anspruch auf alle regulären Leistungen Ihrer Krankenkasse. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier: „Krankenversicherung“.
Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen werden auch gemäß dem AsylbLG gesundheitlich versorgt. Das bedeutet, dass der Umfang an medizinischen Leistungen für sie zum Teil eingeschränkt ist und der Zugang zur medizinischen Versorgung meist über die zuständigen Behörden läuft. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung oder eine Grenzübertrittsbescheinigung haben, gehören Sie zu dieser Gruppe. Bei dieser Gruppe wird zwischen zwei Szenarien unterschieden: 1. Personen, die seit weniger als 18 Monaten in Deutschland sind und 2. Personen, die bereits seit mehr als 18 Monaten in Deutschland sind.
Antworten zu Fragen rund um das Thema Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge finden Sie auf den Seiten von handbookgermany.