| Arbeitshilfen Leitfaden: Was tun bei Gewalt gegen geflüchtete Frauen und LSBTIQ in Unterkünften
Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin haben im August 2017 eine Handreichung mit Handlungsempfehlungen zum Schutz von geflüchteten Frauen, Kindern und LSBTIQ herausgegeben.
Sie richtet sich an das Leitungspersonal, die Mitarbeitenden und ehrenamtlich Engagierte in Unterkünften und möchte diese dabei unterstützen, bei Gewalt gegen Frauen und LSBTIQ-Geflüchtete angemessen und professionell zu reagieren.
Obwohl sich die Informationen zur Situation von LSBTIQ-Geflüchteten und möglichen Anlaufstellen nur auf Berlin beziehen, besitzen die Handlungsempfehlungen zur Gewaltprävention gleichermaßen Relevanz für NRW, besonders da auf kommunaler Ebene kein verbindliches Gewaltschutzkonzept existiert.
Weitere Informationen zum Inhalt:
"Der Leitung, den Mitarbeitenden und ggf. den ehrenamtlich in Unterkünften engagierten Menschen kommt die Aufgabe zu, Hinweise auf mögliche Gewalt ernst zu nehmen,in akuten Gewaltsituationen angemessen zu handeln sowie Gewalt gegen Frauen, Kinder und LSBTIQ insgesamt präventiv zu begegnen - unter Gewährleistung von Vertraulichkeit, der notwendigen Wahrung der Schweigepflicht, durch den Einbezug geeigneter Sprachmittlung und der unbedingten Vermeidung eines Outings von LSBTIQ Personen. Die vorliegende Handreichung soll sie dabei unterstützen.
Die Handreichung befasst sich mit vier unterschiedlichen Handlungsfeldern und gibt jeweils konkrete Hinweise zu
1. Prävention,
2. subakuter/drohender Gewalt,
3. akuter Gewalt,
4. Nachsorge."
Die Handreichung finden Sie hier.