| LSBTIQ, Wissenswertes Mögliche Verschärfung des Asylrechts in GB würde u.a. LSBTIQ-Flüchtlinge benachteiligen
In einem Artikel vom 04.07.2023 berichtet schwulissimo über die Versuche britischer Abgeordneter zur Verschärfung der dortigen Asylgesetzgebung.
Anfang dieser Woche sei im britischen Oberhaus die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTIQ, schwangeren Frauen sowie Kindern anscheinend in Frage gestellt worden. Eine Aufhebung der Einstufung als besondere Schutzbedürftige könnte gegen internationale Menschenrechte verstoßen.
Eine Woche zuvor habe ein Berufungsgericht in London den Plan der Innenministerin Suella Braverman, jede ohne ein Visum nach Großbritannien eingereiste Person, ungeachtet ihrer Herkunft und ohne Prüfung ihres Asylantrags, festzuhalten und zeitnah nach Ruanda abzuschieben, für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss könnte noch beim obersten britischen Gericht angefochten werden.
Ein Bündnis von Menschenrechtsverbänden fordere die britische Regierung indes mit Blick auf das neue Anti-LSBTIQ-Gesetz in Uganda erneut auf, LSBTIQ-Menschen ein humanitäres Visum auszustellen.
Ähnliche Forderungen habe auch das deutsche Bündnis „Queere Nothilfe Uganda“ an die Ampel-Koalition gerichtet – in beiden Fällen würden die Regierungen dazu bisher schweigen.