| LSBTIQ, Rechtliches OVG Niedersachsen: Ablehnung eines Antrags hinsichtlich der Gruppenverfolgung von LSBTIQ-Personen in Namibia
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen beschloss am 06.09.2022, den Antrag auf Zulassung einer Berufung hinsichtlich der Gruppenverfolgung von LSBTIQ-Personen in Namibia abzulehnen. Den von der Klägerin vorgelegten Berichten ließe sich zwar entnehmen, dass LSBTIQ (und insbesondere trans Personen) in Namibia im gesellschaftlichen Leben diskriminiert würden, dass sie gegenüber heterosexuellen Personen nicht gleichgestellt seien und dass es zu Polizeigewalt gegen sie komme, jedoch ließe sich den Berichten keine für eine Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte entnehmen.