| LSBTIQ, Wissenswertes Pakistan: Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes für trans Menschen
In den Briefing Notes vom 22.05.2023 berichtet das BAMF, dass der Federal Shariat Court (FSC) in Pakistan das Selbstbestimmungsgesetz für trans Menschen eingeschränkt habe. Am 19.05.2023 habe der FSC entschieden, dass bestimmte Abschnitte des international fortschrittlichen „Transgender Persons (Protection of Rights) Act“ von 2018 gegen die Scharia verstießen. Infolge der Entscheidung dürften transMenschen zukünftig nicht mehr selbst bestimmen, ob sie sich offiziell als männlich, weiblich oder als sogenanntes drittes Geschlecht eintragen lassen. Die Transgender-Gemeinschaft wolle gegen die Entscheidung des FSC Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einlegen.
In einer Veröffentlichung vom 17.05.2023 hat Amnesty International die geplante Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes in Pakistan analysiert und befunden, dass diese gegen die Schutzmaßnahmen verstößt, die durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) festgelegt seien. Amnesty International schließt den Bericht mit an die Regierung von Pakistan adressierten Empfehlungen ab.