| LSBTIQ, Wissenswertes Tunesien: Verfahren gegen LSBTIQ-Aktivisten eingestellt
In einem Artikel vom 03.01.2023 berichtet africanews.com über die Entscheidung eines tunesischen Berufungsgerichts zur Strafverfolgung eines queeren Aktivisten in einem medial stark präsenten Fall. Die Anklage sei wegen eines polizeilichen Verfahrensfehlers fallen gelassen worden. Die Tunisian Association for Justice and Equality (Damj) habe dies als Sieg für den Angeklagten und für sich beschrieben. Der Fall gehe auf das Jahr 2015 zurück, als sechs Studentinnen wegen „Sodomie" verhaftet, zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und für weitere drei Jahre aus der Region Kairouan verbannt worden seien.
Am Tag der Berufungsverhandlung habe eine Versammlung von etwa 30 LSBTIQ-Aktivistinnen die „Abschaffung des Schandartikels“ gefordert. Gemeint sei Artikel 230 des Strafgesetzbuchs, der homosexuelle Handlungen mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis belege.
Auch das BAMF berichtet darüber in den Briefing Notes vom 09.01.2023.