| LSBTIQ, Wissenswertes, Rechtliches VG Berlin: Aufschiebende Wirkung wegen möglichen Abschiebungsverbots für LSBTIQ*-Person aus der Türkei
Mit Beschluss (39 L 244/23 A) vom 16.06.2023 hat das Verwaltungsgericht Berlin die aufschiebende Wirkung der Klage für eine 26-jährige türkeistämmige LSBTIQ*-Person wegen eines möglichen Abschiebungsverbots angeordnet.
Aufgrund der Erkenntnisgrundlage hinsichtlich der Türkei sei es wahrscheinlich, dass die antragstellende Person dort erniedrigender Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ausgesetzt wäre und ihr Existenzminimum nicht durch eine Erwerbstätigkeit sichern könne. Deshalb komme ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG in Betracht.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.