| LSBTIQ, Rechtliches VG Berlin: Urteil bzgl. LSBTIQ-Flüchtlingen aus Georgien
Mit dem Urteil vom 01.04.2022 (38 K 467/20 A) hat das Verwaltungsgericht Berlin der homosexuellen Klägerin aus Georgien die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Denn es ist davon auszugehen, dass sich die LSBTIQ-Gemeinschaft in Georgien insgesamt einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sieht. Als solche wertet das VG nicht nur physische, sondern jegliche Formen von Diskriminierung. Nach Erkenntnislage des Gerichts ist der georgische Staat derzeit nicht willens und in der Lage, LSBTIQ wirksam vor der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung durch die georgische Gesellschaft oder einzelne Personen zu schützen. Eine interne Fluchtalternative innerhalb Georgiens steht LSBTIQ-Personen nicht zur Verfügung.