| LSBTIQ, Wissenswertes, Rechtliches VG Hamburg: Flüchtlingsanerkennung für homosexuellen Mann aus Ghana
Mit Urteil vom 15.02.2023 verpflichtete das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) das BAMF, einem homosexuellen Asylsuchenden aus Ghana die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen (Az. 6 A 4041/21).
Dem Kläger droht zur Überzeugung des Gerichts im Falle seiner Rückkehr nach Ghana aufgrund seiner Homosexualität mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche und nichtstaatliche Verfolgung.
Männliche Homosexualität sei gemäß Section 104 ("Unnatural Carnal Knowledge") des ghanaischen Criminal Code, 1960 (Act 29), ein Vergehen, das gemäß Art. 296 Abs. 4 des Criminal Procedural Code mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird.