| LSBTIQ, Rechtliches VG Leipzig: Flüchtlingsanerkennung für homosexuellen Mann aus dem Irak
Mit Urteil vom 10.01.2023 verpflichtete das Verwaltungsgericht Leipzig (VG) das BAMF, einem homosexuellen Asylsuchenden aus dem Irak die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen (Az. 8 K 575/22.A). Dem Kläger drohe im Irak mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung wegen seiner Zugehörigkeit zu der Gruppe homosexueller Männer, interner Schutz stehe nicht zur Verfügung. Insbesondere drohe homosexuellen Männern im Irak physische oder psychische Gewalt.
Laut dem VG Leipzig stellen im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführte homosexuelle Handlungen erwachsener Personen in dem seit 2003 gültigen irakischen Strafgesetzbuch zwar keinen Straftatbestand mehr dar, jedoch sollen die Strafnormen, die sich beispielsweise mit der "öffentlichen Moral", Sodomie oder der "Ehre" befassen, so vage definiert sein, dass sie laufend gegen Mitglieder sexueller Minderheiten eingesetzt werden können.