| LSBTIQ, Materialien, Rechtliches VG Leipzig – zwei Fälle von LSBTIQ-Flüchtlingen
Das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig urteilte am 06.05.2022, dass einer transgeschlechtlichen Klägerin aus Venezuela die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen sei. Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt und den Antrag auf Asylberechtigung abgelehnt. Auf der Website des Informationsverbund Asyl und Migration e.V. steht das Urteil ebenfalls als pdf bereit.
Des Weiteren beschloss das VG Leipzig am 28.07.2022 die aufschiebende Wirkung der Klage eines homosexuellen Mannes aus dem Senegal gegen einen Bescheid des Bundesamts, der eine Abschiebungsandrohung beinhaltete. Es bestünden ernstliche Zweifel hinsichtlich der Entscheidung des Bundesamts, da gleichgeschlechtliche Handlungen im Senegal strafbar seien und verfolgt würden. Homofeindlichkeit sei in der senegalesischen Gesellschaft weit verbreitet. Auf der Website des Informationsverbund Asyl und Migration e.V. finden Sie den Beschluss ebenfalls als pdf.