| LSBTIQ, Materialien, Rechtliches VG Lüneburg: Flüchtlingsanerkennung für homosexuellen Mann aus der Russischen Föderation
Mit Urteil vom 09.03.2022 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg einem homosexuellen Mann aus der Russischen Föderation wegen staatlicher Verfolgung aufgrund seiner sexuellen Orientierung die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.
Das russische. „Propagandaverbotsgesetz“ aus dem Jahr 2013 stelle das öffentliche Ausleben von homosexuellen Handlungen implizit unter Strafe, weshalb das Verwaltungsgericht eine gravierende Verfolgungswahrscheinlichkeit feststellte. Überdies entspringe das Engagement des Mannes für LSBTIQ-Themen einer politischen Überzeugung, die aufgrund ihrer erheblichen Abweichung zu den Grundhaltungen der russischen Föderation eine Verfolgung aufgrund der politischen Anschauung begründe.
Das Urteil kann hier eingesehen werden.
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