| Rechtliches VG Stuttgart erkennt homosexuellem Iraker aufgrund von Zugehörigkeit zu sozialer Gruppe Flüchtlingseigenschaft zu
Das VG Stuttgart hat am 02.09.2019 einem homosexuellen Flüchtling aus dem Irak die Flüchtlingseigenschaft aufgrund seiner Zugehörigkeit zur "sozialen Gruppe" homosexueller Menschen zuerkannt. Der kurdische Iraker war vorher in seinem Asylantrag abgelehnt worden und hatte eine Klage bei dem VG Stuttgart erhoben.
Dieses entschied schließlich zu seinen Gunsten. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Iraker als Homosexueller einer unterdrückten sozialen Gruppe in seinem Herkunftsland angehöre und er deswegen Verfolgung fürchten müsse. Zudem würde er deswegen nicht hinreichend von Seiten des Staates geschützt.
Das volle Urteil können Sie hier lesen.