| Schutzkonzepte Gewalt gegen geflüchtete LSBTIQ in Flüchtlingsunterkünften
In einem Artikel der Märkischen Allgemeinen schildert ein junger Syrer den Umgang mit seiner Homosexualität und sein Leben in einem Flüchtlingsheim in Potsdam. Er sieht sich zum Führen eines Doppellebens gezwungen.
Der Artikel beschreibt eine ambivalente Situation: In der Öffentlichkeit genieße der junge Mann die neu gewonnene Freiheit, seine sexuelle Orientierung nicht mehr verstecken zu müssen - in der Unterkunft dagegen würde ihn dies in eine lebensgefährliche Situation bringen. Nach Angaben des Vereins "Kommunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg" wurden 2017 offiziell 47 Übergriffe auf homo- und transsexuelle Geflüchtete in Brandenburg gemeldet. Die Dunkelziffer könnte weitaus höher liegen. Laut Zitat des Leiters des Beratungsvereins drohe geouteten Bewohnern nicht nur die soziale Ausgrenzung, in der Vergangenheit seien sie oftmals auch geschlagen oder sogar mit Gegenständen vergewaltigt worden. Teilweise erhalte er von manchen Heimleitern verzweifelte Anrufe, die angaben, für das Leben eines schwulen Bewohners nicht mehr garantieren zu können. In manchen Fällen sei dies auch ein Fehler der Übersetzer gewesen, die, statt sich an ihre Verschwiegenheitspflicht zu halten, die Homosexualität eines Bewohners unbedarft den Mitbewohnern preisgaben, so der Geschäftsführer.
Diese Sachlage könnte repräsentativen Charakter für die Situation in vielen deutschen Unterkünften haben. Entsprechend dem Artikel haben zumindest die Kommunen in Brandenburg als Reaktion auf solche Vorkommnisse bereits dezentrale Schutzunterkünfte für geflüchtete LSBTIQ in Cottbus, Brandenburg an der Havel und Potsdam eröffnet. In NRW hat die ehemalige Landesregierung schon im März 2017 ein Landesgewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes verabschiedet, welches speziell für den nachhaltigen Schutz von geflüchteten LSBTIQ ein "Zusammenwirken aus baulichen, organisatorischen und institutionellen sowie sozialpädagogischen und psychologischen Maßnahmen" vorsieht. Auf kommunaler Ebene hingegen fehlen verbindliche Vorgaben.
Schilderungen wie die des Artikels untermauern jedoch, wie unerlässlich solche Schutzmaßnahmen sind.