| LSBTIQ, Materialien, Schutzkonzepte Studie zu Schutzkonzepten der deutschen Bundesländer deckt massive Mängel auf
„Sofern besonderer Bedarf identifiziert wurde“ – Eine Analyse der Gewaltschutzkonzepte der Bundesländer im Hinblick auf den besonderen Schutzbedarf von LSBTI*-Geflüchteten. Die Autor*innen Alva Träbert und Patrick Dörr verglichen die im März 2019 vorliegenden Landesgewaltschutzkonzepte mit den Maßnahmen, die auf Bundesebene als Mindeststandards zum Schutz LSBTI-Geflüchteter identifiziert wurden.
Insgesamt verfügten im Beobachtungszeitraum (01.01.-10.03.2019) nur 9 von 16 Bundesländern über ein Gewaltschutzkonzept – In diesen neun Konzepten findet sich durchschnittlich nicht einmal ein Drittel der in den Mindeststandards beschriebenen Maßnahmen zum Schutz LSBTI-Geflüchteter wieder. Ein besserer Schutz wäre aber dringend erforderlich: In Unterkünften werden LSBTI-Geflüchtete besonders häufig Opfer von Gewalt und gelten entsprechend der EU-Richtlinie 2013/33/EU daher mit gutem Grund in Deutschland als besonders schutzbedürftige Gruppe. Die fehlende Verankerung von Schutzmaßnahmen bedeutet somit – so Träbert und Dörr – auch, dass Deutschland weiterhin seinen europäischen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht nachkommt. Der Mangel an Schutz hat dabei massive Auswirkungen auf die betroffenen Personen.
Der Artikel ist in der Zeitschrift „Freiburger Zeitschrift für Geschlechterstudien 26“ erschienen und kann im Online-Shop beim Verlag Barbara Burdrich erworben werden.