| LSBTIQ Schwuler Asylsuchender startet Hungerstreik
Das LGBTIQ*-Nachrichtenportal "queer.de" berichtet von einem Hungerstreik eines schwulen russischen Asylsuchenden in Deutschland:
2015 sei der schwule Asylbewerber mit seinem Partner aus St. Petersburg nach Deutschland geflohen.
"In St. Petersburg sei das Paar mit "Outing, Kündigung und Bedrohungen von quasi kriminellen Strukturen" konfrontiert gewesen, so ein Freund der Männer gegenüber queer.de. Das BAMF lehnte beide Anträge ab, das Paar klagte gegen die Entscheidungen. Während ein Verfahren noch läuft, entschied das Verwaltungsgericht in Regensburg im August zu Andrei P., dass es Zweifel an dessen sexueller Orientierung gebe – obwohl dieser laut dem russischsprachigen LGBTIQ*-Verein Quarteera "mehrere Fotos, Videos und Zeugenaussagen über seine Lebensgegebenheiten als Nachweis gebracht" habe. Der 38-Jährige habe mehr als 18 Jahre in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung gelebt.
"Der Kläger [kann] seine Homosexualität nicht zur Überzeugung des Gerichtes darlegen", zitiert der Verein aus der Entscheidung. So sei er bei einigen Fragen zunächst ausgewichen und es sei "nicht nachvollziehbar, weshalb der Kläger ohne Weiteres nach dem ersten sexuellen Kontakt mit einem Mann sofort die Erkenntnis gehabt haben mag, homosexuell zu sein." Die Richterin beklagt dazu, "Schilderungen über die Gedanken für die Entscheidungsfindung oder einen inneren Konflikt zu seiner Homosexualität" seien ausgeblieben.
Immer wieder entscheiden in Deutschland zunächst das BAMF und dann oft einzelne Richter ohne Erfahrungen mit queeren Lebenssituationen und Herkunftsländern anmaßend und teils absurd über das Schicksal queerer Geflüchteter. Oft werden diese teils traumatisierten Personen zum intimsten Privatleben oder zu konkreten Verfolgungen befragt – wenn die Geflüchteten eingeschüchtert und aus Angst um das Leben hier und nach schlechten Erfahrungen in der Heimat ausweichend antworten, wird dies gegen sie verwendet. Auch die – aus diesen Gründen nicht unübliche – Nicht-Erwähnung von Homosexualität im vorherigen Verfahrensverlauf wird negativ ausgelegt."
Mehr zu dem Fall gibt es hier.
Einen weiteren Bericht zu dem Thema gibt es hier.