| LSBTIQ, Wissenswertes Türkei: Länderkurzinformation BAMF
In seiner Länderkurzinformation vom Oktober 2024 berichtet das BAMF über die Situation von LSBTIQ-Personen in der Türkei. Sowohl im Grundgesetz als auch im Zivilgesetz würden LSBTIQ-Personen nicht erwähnt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen seien in der Türkei nicht strafbar. Im Jahr 2021 sei die Türkei von der Anerkennung der „Istanbul-Konvention“ zurückgetreten, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, weil laut Aussagen von Regierungsseite eine Gruppe von Menschen versucht habe, auf dessen Grundlage Homosexualität zu normalisieren, was nicht mit den Werten der Türkei vereinbar gewesen sei.
Mehrere LSBTIQ-Aktivistinnen seien wegen ihres Engagements in den letzten Jahren festgenommen worden. Pride-Paraden seien verboten, in den Medien gebe es ebenfalls eine Zensur. Für Transmenschen sei eine geschlechtsangleichende Operation mit der Entscheidung für eines der beiden Geschlechter möglich. Die Europäische Kommission habe sich kritisch zu der gegenwärtigen Lage von LSBTIQ-Personen in der Türkei geäußert. Die Grundrechte der LSBTIQ-Personen würden nicht gewahrt, es gebe wenig Schutz vor Hassreden und Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität seien üblich. Vielfach würden in den Medien negative Stereotypen über die LSBTIQ-Community verbreitet.