| LSBTIQ, Materialien, Rechtliches VG Berlin: Flüchtlingsanerkennung für homosexuellen Mann aus Guinea
Mit Urteil vom 25.04.2022 hat das Verwaltungsgericht Berlin einem homosexuellen Mann aus Guinea die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass homosexuellen Personen in Guinea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung durch nichtstaatliche Akteur*innen aufgrund der sexuellen Orientierung drohe. LSBTIQ seien in Guinea mit Diskriminierung, Zwangsverheiratung, Tabuisierung und Verfolgung konfrontiert. Der guineische Staat könne oder wolle keinen ausreichenden Schutz vor Verfolgung durch private Personen bieten.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
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