| LSBTIQ, Rechtliches VGH Baden-Württemberg: Flüchtlingsanerkennung für homosexuellen Mann aus Gambia
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) urteilte am 06.07.2022, dass homosexuellen Männern in Gambia gegenwärtig mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit eine Verfolgung in Form einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen droht, die so gravierend ist, dass sie in der Gesamtschau einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung gleichkommt. Aus diesem Grund hat der VGH den homosexuellen Kläger aus Gambia als Flüchtling anerkannt (A 13 S 733/21).