| Wissenswertes Weiterer problematischer Ablehnungsbescheid in Österreich
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Österreich kommt nicht zur Ruhe. Nun wurde ein afghanischer Flüchtling unter anderem deswegen abgelehnt, da er keine Fotos von Männern besäße und auch keine Schwulenpornos schaue.
Nachdem im Juni bereits ein Iraner aufgrund seines fehlenden Wissens um die Regenbogenfahne abgelehnt worden war und im August erst das Verhalten eines Afghanen nicht "schwul" genug gewesen sein soll und dann ein Iraker ein "überzogen mädchenhaftes" Verhalten an den Tag legte, zeigt sich hier also in relativ kurzer Zeit die vierte äußerst fragwürdige und wahrscheinlich rechtswidrige Praxis der österreichischen Behörden.
Der UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) erläutert in den Richtlinien zum Internationalen Schutz Nr. 9, die nach Artikel 35 der Genfer Flüchtlingskonvention für die vertragsschließenden Staaten verpflichtend sind, sowohl unter Punkt 49 als auch 60 ii, dass sich Entscheidungsträger*innen nicht auf Stereotype oder Mutmaßungen verlassen sollten, "damit ihre Schlüsse nicht auf stereotypen, ungenauen oder unzutreffenden Vorstellungen von LGBTI-Personen beruhen. Aus dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein bestimmter stereotyper Verhaltensweisen oder Äußerlichkeiten darf nicht geschlossen werden, dass Antragstellende eine bestimmte sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität besitzen oder nicht besitzen. Es gibt keine allgemeingültigen Merkmale oder Eigenschaften, die für LGBTI-Personen typischer wären als für Heterosexuelle."
Das Netzwerk Flüchtlingsforschung hat eine gute und umfassende Übersicht - inklusive juristischer Überlegungen - zu dem Fall zusammengestellt.