| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Information des BMAS zu AsylbLG-Leistungssätzen ab Januar 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert in einem Schreiben über die vorgesehene Anpassung der Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach § 3a Absätze 1 und 2 AsylbLG für die Zeit ab 1. Januar 2023.
Die angepassten Leistungssätze können hier dem Schreiben entnommen werden.