| Frauen und Familie Anerkennung von Flüchtlingseigenschaft im Falle von Zwangsverheiratung
Das Verwaltunggericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 17. Juni 2019 einer geflüchteten Tunesierin die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, die aufgrund einer drohenden gewaltsamen Zwangsverheiratung aus ihrem Heimatland geflohen war.
Die Klägerin beschrieb, dass sie und ihre Schwester mit zwei Cousins ihres Onkel verheiratet werden sollten, der diesen drohte, sie umzubringen, falls sie sich weigerten, die Heirat anzunehmen. Nach mehreren gewaltsamen Übergriffen und Vorfällen entschieden sich beide, nach Deutschland zu fliehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Antrag der Klägerin auf Asylanerkennung ab, erkannte die Flüchtlingseigenschaft und den subsidiären Schutzstatus nicht zu und stellte fest, dass Abschiebungsverbote nicht vorliegen. Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben.
Das Verwaltungsgericht entschied schließlich zu ihren Gunsten und stellte einen Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft fest.
Das volle Urteil finden Sie hier.