| Frauen und Familie Gutachten: Papiere von Anfang an - Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Analyse „Papiere von Anfang an – Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung nach der UN-Kinderrechtskonvention und seine Durchsetzung" veröffentlicht:
Vorwort
''Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, um die eigene Identität nachzuweisen. Für eine Vielzahl staatlicher Leistungen, aber auch für sonstige Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge, wie etwa die medizinische Versorgung oder die Kinderbetreuung, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde Voraussetzung – unmittelbar oder mittelbar. Wenn Eltern für ihre neugeborenen Kinder über relevante Zeiträume hinweg keine Geburtsurkunde erhalten, besteht die Gefahr, dass die Kinder dadurch kurzfristige und langfristige Nachteile erleiden müssen, etwa durch das Verstreichen von Fristen für die Kostenübernahme von U-Untersuchungen und Impfungen.
Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 Absatz 1 vor, dass Kinder „unverzüglich“ nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was „unverzüglich“ jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt: Seit der Einrichtung der Monitoring Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Jahr 2015 erreichen uns regelmäßig Problemanzeigen im Hinblick auf erheblich verzögerte (oder nicht erfolgende) Ausstellungen von Geburtsurkunden für in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern ihre Identität nicht mit amtlichen Dokumenten nachweisen können. Die Problemanzeigen kommen dabei von Betroffenen selbst, aus der Flüchtlingssozialarbeit, aus der Anwaltschaft und insbesondere von betroffenen Fachverbänden, wie etwa Verbänden von Hebammen oder Kinder- und Jugendärzt_innen. Zudem ist die deutsche Verwaltungspraxis bereits mehrfach Gegenstand einer kritischen Befassung durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention gewesen, zuletzt 2014.
Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention in einem ersten Teil die Frage klären, welcher Zeitraum als „unverzüglich“ im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Die Klärung dieser Rechtsfrage erscheint auch deshalb besonders dringlich, weil staatliche Stellen nach Kenntnis der Monitoring-Stelle häufig der fehlerhaften Annahme unterliegen, dass selbst Verzögerungen bei der Ausstellung von Geburtsurkunden von mehr als einem Jahr noch tolerabel seien.
Im zweiten Teil der vorliegenden Analyse geht es um die konkrete Durchsetzung der Rechte in der Praxis. Das von JUMEN e.V. im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte erstellte prozessrechtliche Gutachten bietet konkrete Handlungsstrategien für Rechtsanwender_innen und Betroffene, die dazu beitragen sollen, dass langfristig jedes Kind in Deutschland eine Geburtsurkunde erhält und somit sein Zugang zum Recht gesichert ist.''
Das vollständige Gutachten finden Sie hier.