| Frauen und Familie Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Anbei finden Sie den Schutzbrief der Bundesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung. Dieser kann in der barrierefreien Fassung hier aufgerufen werden.

Straftatbestand § 226a StGB

Nach deutschem Recht ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand (§ 226a StGB). Wer eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt, macht sich strafbar und es drohen bis zu 15 Jahre Gefängnisstrafe. Weibliche Genitalverstümmelung wird auch bestraft, wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder die Täterin Deutscher oder Deutsche ist, oder das Mädchen oder die Frau, an der die weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird, Deutsche ist oder sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt hat. Wer einer anderen Person im In- oder Ausland hilft, eine weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen, macht sich ebenfalls strafbar. Strafbar macht sich auch, wer andere dazu überredet, eine weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen. Auch Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen, machen sich strafbar. Das Mädchen oder die Frau, an der eine weibliche Genitalverstümmelung verübt wurde, trifft keine Schuld und sie macht sich auch nicht strafbar. Personen, die eine weibliche Genitalverstümmelung durchführen, andere dazu bringen, ihnen helfen oder ihre Töchter nicht davor schützen, können außerdem ihren Aufenthaltstitel verlieren und ihnen kann die Einreise nach Deutschland verweigert werden.

Der Schutzbrief wird demnächst auch als Druckversion auf der BMFSFJ Seite bestellbar sein und in die einfache Sprache, ins Englische, Französische. Arabische und in einem zweiten Schritt in weitere afrikanische und asiatische Sprachen übersetzt werden.

 

 

 

Zurück zu "Frauen und Familie"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: