| Kirchenasyl, Asylbewerberleistungsgesetz Kirchenasyl: Leistungen sind an Wohnsitzauflage geknüpft
Geklagt hatte ein Ehepaar aus dem Irak. Zunächst hatten sie nach der Ablehnung ihres Asylantrages in Schweden einen weiteren Asylantrag in Sachsen-Anhalt gestellt. Als dieser ebenfalls abgelehnt worden war, gingen sie nach Bremen in ein Kirchenasyl.
Von dort aus beantragten sie beim Sozialgericht Bremen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gericht lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass eine Gewährung von Leistungen möglich sei, wenn das Paar seinen Lebensunterhalt in Sachsen-Anhalt sichern wollte. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte diese Entscheidung bestätigt, da die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG in diesem Fall an eine Wohnsitzauflage in Sachsen-Anhalt geknüpft sei.
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