| Kirchenasyl Baerbock positioniert sich zum Kirchenasyl
Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat sich in einer E-Mail vom 19.05.2021 auf eine Anfrage des AK Asyl Schwerte hin folgendermaßen zum Kirchenasyl positioniert:
Guten Tag,
die Entscheidung, ob einer Person Asyl gewährt wird, obliegt zwar dem Staat. Aber es gibt Härtefälle, die sich nicht befriedigend formaljuristisch lösen lassen. Für diese gibt es Härtefallkommissionen auf Landesebene und dankenswerterweise auch die Möglichkeit der Gewährung von Kirchenasyl. Das Engagement von Christinnen und Christen für Schutzsuchende und die Gewährung eines Kirchenasyls haben in Deutschland eine lange Tradition und sind in Artikel 4 des Grundgesetzes verankert. Dies gilt es zu wahren und zu verteidigen. Es darf nicht sein, dass diese Handlung nach dem Prinzip der christlichen Nächstenliebe durch Strafandrohung des Staates verunmöglicht wird.
Die christlichen Gemeinden engagieren sich in einem enorm hohen Maße und
häufig ehrenamtlich für Flüchtlinge und Schutzsuchende. Dafür gebührt ihnen großer Dank. Ohne das Engagement der Kirchen wäre die flüchtlingssolidarische Arbeit in Deutschland kaum denkbar. Statt sie zu drangsalieren, gilt es, ihre Arbeit zu unterstützen.
Das Kirchenasyl ist ein Akt der Humanität in meist besonders gelagerten
Einzelfällen. Die Bedingungen dieses für die Betroffenen oft letzten
„Rettungsankers“ zu verschärfen ist grundfalsch. Ein Rechtsstaat, der
Kirchenasyl als Korrektiv verhindern will, zeigt Schwäche, nicht Stärke.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Schnüpke
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Lena Schnüpke
Mitarbeiterin im Büro der Bundesvorsitzenden
Annalena Baerbock und Robert Habeck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
www.gruene.de
Die Anfrage des AK Asyl Schwerte finden Sie hier.