| Kirchenasyl Evangelische Kirche kritisiert Verschärfungen fürs Kirchenasyl

Pressemitteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 29. Juni 2018:


Die evangelische Kirche hat die von den Innenministern beschlossenen Verschärfungen beim Kirchenasyl kritisiert. Die Erhöhung der sogenannten Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate bedeute eine sehr hohe Belastung für die Schutzsuchenden und die Kirchengemeinden, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, am Freitag dem epd. Er äußerte auch rechtliche Bedenken gegen die Verschärfung.

Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Asylbewerber aus Deutschland in den nach der sogenannten Dublin-Verordnung eigentlich zuständigen europäischen Staat zurückgeschickt werden kann. Sie beträgt derzeit ein halbes Jahr. Wird der Antragsteller in dieser Zeit nicht zurückgeschickt, ist automatisch die Bundesrepublik für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Durch das Kirchenasyl wird die Frist oftmals überschritten, was dem Staat seit langem ein Dorn im Auge ist.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz Anfang Juni in Quedlinburg deswegen Verschärfungen besiegelt. In dem erst später veröffentlichten Beschluss heißt es, dass die Frist für die mögliche Überstellung eines Asylbewerbers in ein anderes europäisches Land künftig von sechs auf 18 Monate erhöht wird, wenn bei der Meldung eines Kirchenasyls kein kirchlicher Ansprechpartner klar benannt ist, innerhalb eines Monats kein Dossier zu dem Fall eingeht oder der Antragsteller trotz nochmaliger Ablehnung durch das Bundesamt im Kirchenasyl bleibt.

"Für die Betroffenen heißt das, dass sie anderthalb Jahre extrem in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und auf Unterstützung angewiesen sind", sagte Dutzmann. Die Kirchengemeinden wiederum müssten Begleitung und Versorgung der Schutzsuchenden über einen viel längeren Zeitraum hinweg gewährleisten und Räume zur Verfügung stellen, die sie dann anderweitig nicht nutzen könnten. "Ob man dies für ein halbes oder anderthalb Jahre zu leisten hat, macht einen großen Unterschied", sagte er.

Zurück zu "Kirchenasyl"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: