| Kirchenasyl Gewährung von Kirchenasyl bleibt rechtliche Grauzone
Das Verfahren gegen den bayrischen Pfarrer Ulrich Gampert wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ durch die Gewährung von Kirchenasyl ist am 18.09.19 vom Amtsgericht Sonthofen wegen Geringfügigkeit mit der Auflage der Zahlung einer Geldbuße von 3.000 € eingestellt worden. Diverse Medien, wie die Süddeutsche Zeitung vom 17.09.19, MiGAZIN vom 20.09.19 und die taz vom 19.09.19, berichteten darüber. Laut MiGAZIN zeigte sich die bayerische evangelische Landeskirche zwar erleichtert über die Verfahrenseinstellung, man habe sich aber eine grundsätzliche Klärung hinsichtlich der Frage, ob die Gewährung von Kirchenasyl „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt” darstelle oder nicht, erhofft. Richterin Gramatte-Dresse begründete ihre Entscheidung damit, dass es kein Recht auf Kirchenasyl gebe, es daher immer auf den Einzelfall ankomme. Die Richterin bezeichnete die Rechtslage, laut taz Bericht, als „juristisches Nirvana“. Laut taz sinkt die Zahl der Kirchenasyl-Anerkennungen stetig, während der Druck auf die Gemeinden steige. Zahlen des BAMF zufolge seien Mitte des Jahres 2019 nur noch 1,4 % von Kirchenasyl-Fällen auf Basis einer besonderen Härte vom BAMF anerkannt worden. Gampert, der bisher in drei Fällen Kirchenasyl gewährt hat, plädierte gegenüber der Süddeutschen Zeitung vom 17.09.19 dafür, die Gewährung von Kirchenasyl nicht strafrechtlich zu verfolgen. Es gehe nicht darum, sich den staatlichen Gesetzen zu entziehen, sondern vielmehr darum, eine Auszeit zu erwirken und den Staat zu bitten, noch einmal genau hinzuschauen.
taz.de–Schuldig ohne Strafe (19.09.2019)
MiGAZIN –Kirchenasyl-Prozess gegen Pfarrer einge-stellt (20.09.2019)
Weitere Artikel aus dem Schnellinfo 02/2019 finden Sie hier.