| Kirchenasyl LG Bad Kreuznach: Keine Durchsuchungsbeschlüsse gegen Pfarrer wegen Kirchenasyl
Meldungen der beck-aktuell-Redaktion:
Das Landgericht Bad Kreuznach hat in den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen fünf Pfarrerinnen und Pfarrer im Rhein-Hunsrück-Kreis wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Zusammenhang mit der Gewährung von "Kirchenasyl" auf die Beschwerden der Beschuldigten die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Bad Kreuznach aufgehoben. Damit weicht das LG von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München ab, das die Gewährung von Kirchenasyl durch Kirchenvorstände und andere Pfarreiverantwortliche als tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangene Beihilfehandlung bezeichnet hatte.
Keine Entscheidung über Abschluss der Ermittlungsverfahren
Die Entscheidungen wurden der Staatsanwaltschaft am 12.04.2019 zugestellt, meldet diese. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen ist nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat die Herausgabe der bei den Durchsuchungen sichergestellten Gegenstände und die Löschung der vorläufig sichergestellten elektronischen Daten veranlasst. Eine Entscheidung über den Abschluss der Ermittlungsverfahren ist damit noch nicht getroffen worden. Diese obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach prüft nach eigenen Angaben nun das weitere Vorgehen.