| Kirchenasyl PM: Keine Fristverlängerung im Kirchenasyl

Pressemitteilung des Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V vom 28. Januar 2019: 

Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises schob heute schwer kranke Transfrau nach Mazedonien ab! NRW-Verwaltungsgerichte entscheiden gegen die Verschärfungen des Kirchenasyls durch die Innenministerkonferenz

Köln/Münster. Zwei Beschlüsse der Verwaltungsgerichte (VG) von Aachen und Düsseldorf stellen das Einstufen von Menschen im Kirchenasyl als untergetaucht fundamental in Frage. Seit August 2018 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz dazu übergegangen, in nahezu 95% aller Kirchenasyle die Fristen für Abschiebungen von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Hintergrund ist, dass entsprechend der Dublin-III-Verordnung eine Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert wird, wenn eine Person flüchtig ist und sich durch Untertauchen aktiv der Abschiebung entzieht. Unter verschärften Bedingungen werden Kirchenasyle nun meist einem Untertauchen gleichgesetzt und entsprechend erfolgt hier die Fristverlängerung. Beide Gerichte halten eine solche Fristverlängerung im Kirchenasyl für rechtswidrig. So kann ihrer Auffassung nach die Frist, innerhalb der Geflüchtete aus Deutschland in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat abgeschoben werden können, um dort ihr Asylverfahren zu durchlaufen, durch ein Kirchenasyl nicht verlängert werden: Denn der Aufenthaltsort im Kirchenasyl ist dem BAMF und den Ausländerbehörden bekannt. Deshalb kann nicht von einem Untertauchen die Rede sein. 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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