| Kirchenasyl Tabubruch: Abschiebung aus Kirchenasyl
In einer Pressemitteilung vom 15.01.20 hat das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW Stellung zur Abschiebung eines Afghanen am 13.01.20 aus den Räumlichkeiten der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde Gelsenkirchen-Buer genommen. Es handele sich hierbei um die erste gewaltsame Auflösung eines Kirchenasyls in NRW; das Vorgehen verletze damit die seit 1995 geltende grundsätzliche Zusicherung der NRW Landesregierungen, Kirchenasyle zu respektieren. Durch den Kirchenasylbruch sei es zu einer Familientrennung gekommen. Während der erwachsene Afghane im Rahmen seiner Dublin-Überstellung eine Kettenabschiebung aus Dänemark nach Afghanistan fürchte, durchlaufe seine Familie in Deutschland Asylverfahren. Das BAMF hätte aus humanitären Gründen mit einem Selbsteintritt die Trennung der Familie verhindern können. Der im konkreten Fall begangene Tabubruch, das Kirchenasyl zu missachten, könne, dem NRW Vorsitzenden des Netzwerkes zufolge, als Ergebnis einer zunehmenden Normalisierung flüchtlingsfeindlicher Diskurse und einer inhumanen Abschiebungspraxis interpretiert werden. Es sei wichtig, sich für den geschützten Raum des Kirchenasyls einzusetzen. Aktuell sollen sich 117 Menschen in NRW im Kirchenasyl befinden; bundesweit beträfe es mindestens 678 Flüchtlinge.
Pressemitteilung Asyl in der Kirche - Gewaltsame Auflösung des Kirchenasyls in Gelsenkirchen-Buer. Tabubruch - Behörden schieben trotz Kirchenasyl ab (15.01.20)