| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Kleiner Spurwechsel: Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Im Bundesgesetzblatt wurde eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes sowie des Aufenthaltsgesetzes bekanntgegeben: Die ursprüngliche Befristung der Beschäftigungsduldung auf den 31.12.2023 wurde aufgehoben. Für Fachkräfte werden zudem die Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 18a (Fachkräfte mit Berufsausbildung), 18b (Fachkräfte mit akademischer Ausbildung) oder 19c Abs.2 (Ausländer mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen) interessant.
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