| LSBTIQ, Wissenswertes Länderkurzinformation zur Situation von LSBTIQ*-Personen in Albanien
In seiner am 09.07.2024 veröffentlichten Länderkurzinformation mit dem Titel „Länderkurzinformation Albanien. SOGI (Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität): Situation von LGBTIQ-Personen“ informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den rechtlichen Rahmen, den Umgang der Behörden und Gesellschaft und Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten für LSBTIQ*-Personen in Albanien. Zwar lege Artikel 265 des albanischen Strafgesetzbuchs Haftstrafen für Anstiftung zu Hass oder Streitigkeiten aufgrund von sexueller Orientierung sowie die vorsätzliche Herstellung und Verbreitung von Schriften mit derartigem Inhalt fest. Allerdings würden im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage weder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften oder Ehen noch gleichgeschlechtliche Elternschaft anerkannt. Zudem sei eine ablehnende Haltung gegenüber der LSBTIQ*-Gemeinschaft insbesondere in ländlichen Gebieten und bei Personen mit niedrigerem Bildungsniveau besonders ausgeprägt feststellbar.