| LSBTIQ, Wissenswertes Länderkurzinformation zur Situation von LSBTIQ*-Personen in Tunesien
In seiner am 03.04.2024 veröffentlichten Länderkurzinformation zu Tunesien informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die dortige rechtliche und humanitäre Lage von LSBTIQ*-Personen. So würden in Tunesien u.a. einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen kriminalisiert und unter Strafe gestellt, was im Widerspruch zu den in der Verfassung von 2022 garantierten Rechten stehe, darunter das Recht auf Privatsphäre und Nichtdiskriminierung. Die Verfolgungshandlungen stützen sich dabei auf Artikel 230 des tunesischen Strafgesetzbuches, der die „Verletzung der Moral oder der öffentlichen Sittlichkeit“ unter Strafe stellt. Aufgrund der vagen Formulierung im StGB und des Fehlens einer gesetzlichen Definition der öffentlichen Sittlichkeit habe die Polizei in Tunesien einen weiten Ermessensspielraum, was als Verstoß gegen die öffentliche Moral gelte.
Den ganzen Bericht finden Sie hier.