| Landesaufnahmesystem in NRW Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)

Alle Schutzsuchenden, die ihren Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen müssen und sich in NRW aufhalten, sind nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes dazu verpflichtet, sich zunächst persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zu melden.
Für die Landeserstaufnahmeeinrichtung ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Ein Betreuungsverband ist mit der Übernahme von Betreuungsdienstleistungen beauftragt worden. Die LEA ist keine Unterbringungseinrichtung. Der Aufenthalt hier soll nur wenige Stunden andauern.

Die LEA ist für die Prüfung der Identität der Schutzsuchenden zuständig (§ 16 Abs. 1a AsylG). Hierfür werden Fingerabdrücke abgenommen, Lichtbilder und Irisbilder gemacht. Wenn kein Identitätspapier vorhanden ist, können zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit auch Datenträger wie bspw. Handys ausgelesen werden. In der LEA wird festgestellt, ob eine akute medizinische Versorgung der Schutzsuchenden notwendig ist.
Zudem erfolgt über die Abfrage im EASY-Verteilungssystem („Erstverteilung von Asylbewerbern“), die Bestimmung der für die Aufnahme des Schutzsuchenden zuständige Aufnahmeeinrichtung in Deutschland. Die Verteilentscheidung erfolgt unter Anwendung des sog. „Königsteiner Schlüssels“. Der Königsteiner Schlüssel wird aus den Steuereinnahmen (2/3) und der Bevölkerungszahl (1/3) der jeweiligen Bundesländer errechnet. Die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich nach den aktuellen Kapazitäten. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, an welchem Standort des Bundesamtes das jeweilige Herkunftsland der Schutzsuchenden bearbeitet wird.

Wenn Schutzsuchende in andere Bundesländer verteilt werden, wird in der LEA ihre Identität erkennungsdienstlich gesichert (§ 16 Abs. 1 S. 1 AsylG). Ihnen wird eine „Anlaufbescheinigung“ ausgestellt. Eine Anlaufbescheinigung ist ein Papier, das persönliche Daten und die Adresse der für die Person zuständigen Aufnahmeeinrichtung enthält. Für die Fahrt dorthin bekommen sie ein Bahn-Ticket ausgehändigt. Die Schutzsuchenden müssen sich daraufhin unverzüglich bzw. innerhalb einer ihnen gesetzten Frist bei der zuständigen Aufnahmeeinrichtung melden. Kommen sie dieser Verpflichtung selbstverschuldet nicht oder verspätet nach, kann das zur Einstellung ihres Asylverfahrens führen. Wenn NRW für die Aufnahme eines Asylsuchenden zuständig ist, wird dieser in der Regel mit einem Shuttle-Bus aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung in die für ihn bestimmte Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) gebracht. Schutzsuchende, die aus anderen Bundesländern nach NRW verteilt werden, müssen sich ebenfalls zunächst bei der LEA melden und werden von dort auf die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) verteilt. 

Die LEA ist an jedem Tag und rund um die Uhr geöffnet. Sie kann ohne vorherige Kontaktaufnahme aufgesucht werden. Um längere Aufenthalts- und Wartezeiten zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen sich in den Zeiten

Montags- bis Freitags: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Samstags, Sonn- und an Feiertagen: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in der Landeserstaufnahme in Bochum zu melden.

 

Adresse und Kontakt:

Gersteinring 50a
44791 Bochum

Zentrale Telefonnummer der LEA (Bezirksregierung Arnsberg):  02931-826600
Hotline BAMF: 0911-94347780

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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