| LSBTIQ, Wissenswertes, Rechtliches LGBTIQ-Verfolgung in Tschetschenien: Deutschland soll ermitteln
Knapp über vier Jahre nach den ersten Berichten über die Verfolgung homosexueller Männer und später weiterer queerer Personen in Tschetschenien sollen deutsche Behörden die Verbrechen aufklären: Der Verein Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) hat bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Anzeige gegen fünf Personen erstattet, die Folter angeordnet oder durchgeführt haben sollen. Der LSVD unterstützt die Strafanzeige von ECCHR und Russian LGBT Network/Sphere Foundation.
"Die Verbrechen gegen die LGBTQ-Gemeinschaft in Tschetschenien sind Völkerrechtsverbrechen", so das ECCHR, das die Strafanzeigen zur versuchten Anstiftung zur Tötung, zu Ausrottung, Folter, "Verschwindenlassen", sexueller Nötigung, der Zufügung schwerer körperlicher und seelischer Schäden, Vergewaltigung und Freiheitsentziehung zusammen mit dem russischen LGBT Network vorbereitet und eingereicht hat. Die vorgelegten Taten aus den Jahren 2017 bis 2019 stünden im Kontext "eines systematischen und ausgedehnten Angriffs gegen LGBTQ*" und seien daher nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch ahndbar. "Russland ist nicht willens, die Verbrechen aufzuklären; keiner der Fälle wurde bisher angemessen untersucht, kein Täter zur Rechenschaft gezogen. Nach dem Weltrechtsprinzip sollte Deutschland dazu beitragen, die Straflosigkeit für diese Verbrechen zu beenden", so das ECCHR.