| LSBTIQ, Wissenswertes Malawi: Verfassungsgericht weist Klage gegen das Strafgesetzbuch zur Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Handlungen ab
In einem Artikel vom 11.07.2024 berichtet Human Rights Watch, dass das Verfassungsgericht von Malawi am 28.06.2024 eine Klage gegen eine Vorschrift im Strafgesetzbuch abgewiesen habe, die gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stelle. Die Klägerinnen hätten darin einen Verstoß gegen die Grundrechte von LSBTIQ*-Personen gesehen. Das Gericht habe die Klage jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass es in der Verantwortung des Parlaments liege, Gesetze zu überprüfen und zu ändern. Der Fall habe eine nationale Debatte in Malawi über die gleichgeschlechtliche Ehe ausgelöst, bei der religiöse Gruppen gegen LSBTIQ*-Rechte protestiert hätten. Laut Human Rights Watch verschärft die Entscheidung des Gerichts die Gefahr von Verhaftungen, Gewalt und Diskriminierung von LSBTIQ*-Menschen in Malawi.