| Aktuell, Aufenthaltserlaubnis MFFKI Rheinland-Pfalz: Hinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Anbei finden Sie ein Schreiben des MFFKI des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. Dezember 2021 zum Chancen-Aufenthaltsrecht im neuen Koalitionsvertrag des Bundes.
Demnach sollen „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, [...] eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG)“.
Das vollständige Schreiben finden Sie hier.