| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Neue Sicherheitsstandards in allen Asylbewerberunterkünften des Landes vereinbart

8-Punkte-Plan der Landesregierung zu den Sicherheitsdiensten vom 1. Oktober 2014:

  • Keine Subunternehmen mehr und Sicherheitsüberprüfungen aller Sicherheitskräfte
  • Task-Force der Bezirksregierung sichert Vor-Ort-Präsenz.

Künftig gelten in sämtlichen Flüchtlingsunterkünften des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich strengere Standards für den Einsatz von privaten Sicherheitskräften. Aus Anlass der Übergriffe von Wachpersonal in Burbach hatte Arnsbergs Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann die Vertreter der Betreuungsorganisationen für Mittwoch, 1. Oktober, eingeladen. Vertreten waren: die Malteserwerke, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, das Kolpingbildungswerk sowie European Home Care.

Mit allen Betreuungsverbänden wurden einvernehmlich verbindliche Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften beschlossen (Text siehe Anlage). Kernpunkt der Vereinbarung: Alle Betreuungsorganisationen werden künftig bei der Beauftragung von Sicherheitsfirmen keinen Einsatz von Subunternehmen mehr akzeptieren. Zusätzliche verbindliche Festlegung: Wer künftig in einer Asylbewerbereinrichtung des Landes als Sicherheitskraft arbeiten will, muss sich mit einer Sicherheitsüberprüfung durch Polizei und Verfassungsschutz einverstanden erklären.

Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann betont: „Asylbewerberunterkünfte sind kein rechtsfreier Raum. Daher müssen die eingesetzten Sicherheitsunternehmen diese Kriterien akzeptieren. Wir müssen sicherstellen, dass die dort eingesetzten Kräfte zum Schutz der Bewohner arbeiten.“

Die Bezirksregierung hat darüber hinaus eine zusätzliche Task-Force gebildet. Die in dieser Gruppe arbeitenden zehn Mitarbeiter der Bezirksregierung ermöglichen eine dauerhafte Präsenz in allen derzeit betriebenen 18 Asylbewerbereinrichtungen des Landes.

„Eine Qualitätskontrolle vor Ort ist ein weiterer Schritt, mit dem die Bezirksregierung ihre Präsenz in den Einrichtungen erhöhen wird. Die Mitglieder dieser neuen Task-Force übernehmen werktags nicht nur die Kontrolle der Qualitätsstandards, sondern sind darüber hinaus Ansprechpartnerinnen und -partner für alle Beteiligten“, erläutert Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann die wesentlichen Aufgaben für die Mitarbeiter der Bezirksregierung in den Unterkünften für Asylbewerber.

Sie werden ihr Augenmerk auf die Gesichtspunkte der Hygiene in den Einrichtungen (insbes. Sanitärbereiche), der Verpflegung, der medizinischen Versorgung in der jeweiligen Sanitätsstation und der Präsenz von Betreuungspersonal richten, sich aber auch um die Taschengeldauszahlung an die Bewohner kümmern.

Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Asylbewerbereinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen:

1. Es wird ausschließlich Personal des auftragsnehmenden Sicherheitsunternehmens beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen.
2. Alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten erklären ihr Einverständnis, dass betreffend ihrer Person eine Sicherheitsheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird.
3. Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes vorzulegen.
4. Es wird ausschließlich Personal mit der Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) eingesetzt.
5. Es wird der tarifliche Mindestlohn gezahlt.
6. Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
7. Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
8. Alle beauftragten Sicherheitsunternehmen weisen die Mitgliedschaft im BDSW oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband nach.

Quelle: Presse-Information 179 / 14 der Bezirksregierung Arnsberg

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