| Aufenthalt, Aufenthaltsgestattung und Duldung NRW: Abschiebungen von jesidischen Frauen und Minderjährigen bis 18. März 2024 ausgesetzt
Laut Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2023 werden Abschiebungen in den Irak von Frauen und Minderjährigen jesidischer Zugehörigkeit, die vor dem 18.12.2023 in NRW aufhältig waren, zunächst bis zum 18. März 2024 ausgesetzt.
Den vollständigen Erlass finden Sie hier.