| Erlasse NRW plant landesinterne Wohnsitzregelung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant eine landesinterne Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge. Dadurch sollen Flüchtlinge verpflichtet werden, auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Asylverfahrens in einer bestimmten Kommune zu bleiben. Die Landesregierung will dadurch den Integrationsprozess erleichtern und „integrationshemmenden sozialräumlichen Konzentrationen entgegenwirken“, wie es in einem Mitte September veröffentlichten Entwurf heißt. Außerdem sollen Institutionen und Behörden vor Ort – also beispielsweise Schulen und Kindertageseinrichtungen dadurch „Planungssicherheit für integrationspolitische Maßnahmen“ erhalten.
Den Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz finden Sie hier.