| Gemeinsames europäisches Asylsystem Polen ratifiziert Europäische Übereinkommen über den Übergang der Staatenverantwortlichkeit
Polen hat das Europäische Übereinkommen über den Übergang der Staatenverantwortlichkeit für anerkannte Flüchtlinge mit einem Vorbehalt ratifiziert.
Demnach akzeptiert Polen nur Anfragen auf der Grundlage von Art. 4 UAbs. 1., jedoch keine Übernahme auf der Grundlage von Art. 2 UAbs. 1 und Art. 4 UAbs. 2. Polen .
Die Mitteilung des Bundespolizeipräsidiums diesbezüglich finden Sie hier.