| Gesundheit Psychisch kranke Flüchtlinge sollen grundsätzlich abgeschoben werden

Pressemitteilung der BundesPsychotherapeutenKammer vom 3. Februar 2016:

Psychisch kranke Flüchtlinge sollen grundsätzlich abgeschoben werden
BPtK kritisiert das Asylpaket II der Bundesregierung

Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflohen sind. Sie sind schwere Erkrankungen, die bis zur Selbstgefährdung führen und lebensbedrohlich sein können. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass Flüchtlinge häufig schwere psychische Störungen in asylrechtlichen Verfahren geltend machen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert deshalb das Asylpaket II, das die Bundesregierung heute im Kabinett verabschiedet hat. Danach sollen die Asylbehörden davon ausgehen, dass insbesondere PTBS nicht zu den "schwerwiegenden Erkrankungen" gehören, die eine Abschiebung verhindern. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von "vermeintlich gesundheitlichen Gründen" und stellt damit Flüchtlinge unter Generalverdacht, psychische Leiden nur vorzutäuschen. Er behauptet ferner, dass psychische Erkrankungen "schwer diagnostizierbare und überprüfbare" seien. Richtig ist, dass für diese Erkrankungen seit Langem wissenschaftlich konsentierte Diagnosekriterien bestehen, die durchaus überprüfbar sind.

"Wir fordern daher, dass schwerwiegende oder lebensbedrohliche psychische Erkrankungen grundsätzlich als Erkrankungen gelten, die eine Abschiebung nicht möglich machen. Flüchtlinge, die unter psychischen Beschwerden leiden, haben einen Anspruch auf eine angemessene Begutachtung ihrer Erkrankungen. Dies darf nicht daran scheitern, dass die Begutachtung einer Erkrankung für die Behörden eine 'große Herausforderung' darstellt, wie der Gesetzentwurf beklagt", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. "Die deutliche Voreingenommenheit des Gesetzgebers gegen psychische Erkrankungen ist fachlich falsch und fördert massiv die Stigmatisierung aller psychisch kranken Menschen in Deutschland."

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nur "lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen" eine Abschiebung verhindern. Die Erkrankung müsste sich außerdem durch die Abschiebung "wesentlich verschlechtern". "Dies kann sowohl bei Depressionen als auch bei posttraumatischen Erkrankungen der Fall sein. Eine Selbstgefährdung ist bei beiden psychischen Erkrankungen sogar häufig", erklärt BPtK-Präsident Munz. 40 Prozent der Patienten mit PTBS hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich umzubringen. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass sich eine PTBS verschlechtert, wenn der Erkrankte wieder an den Ort zurückgeschickt wird, der mit seinen traumatischen Erlebnissen verbunden ist.

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Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

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Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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