Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen
Im Mittelpunkt unseres Interesses steht die Situation für Asylsuchende und Geduldete. Nach Ablauf der gesetzlichen Wohnverpflichtung in einer der Aufnahmeeinrichtungen des Landes werden sie einer der 396 nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden zugewiesen. Meist werden sie in Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die die Kommune für sie bereitstellt. Ob und wann sie in eine Privatwohnung umziehen dürfen, obliegt der Entscheidung der Kommune.
In unserer Broschüre "Flüchtlingsunterkünfte in NRW" (Stand: März 2022) finden Sie ab S. 13 nähere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen der kommunalen Unterbringung.
Um über die Eintwicklungen in der kommmunalen Unterbringung informiert zu bleiben, sind wir auf Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis angewiesen. Wenn Sie Lust haben, uns in Form eines kleinen Berichts über die Unterbringungssituation vor Ort zu informieren, nehmen Sie gerne zu uns unter initiativenfrnrw.de Kontakt auf. Gegebenenfalls würden wir Ihren Bericht mit Ihrem Einverständnis auf unserer Website veröffentlichen.