| Dublin-Verordnung DIMR: Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen an der Grenze
Im sogenannten Asylstreit zwischen den Regierungsparteien CDU und CSU (vgl. tagesschau.de 19.6.2018) wird u. a. über die Zurückweisung von Flüchtlingen an den Grenzen diskutiert.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einer Stellungnahme vom 14.6.2018 die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen bezweifelt. Die Zurückweisungen mit Art. 16a Abs. 2 GG, der sog. Drittstaatenregelung zu begründen, sei nicht zulässig, da mit der Dublin III-Verordnung von der Ermächtigung für eine Zuständigkeitsregelung im EU-Rahmen nach Art. 16a Abs. 5 GG Gebrauch gemacht worden sei. Dublin III besage, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden unzulässig seien. Jegliche einfachgesetzlichen Regelungen des nationalen Rechts dürften nicht so interpretiert und angewendet werden, dass es zu Verstößen gegen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Dublin III-Verordnung komme. Über den grundsätzlichen Vorrang dieser Verpflichtungen sind sich große Teile der juristischen Wissenschaft sowie das Bundesverfassungsgericht, der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einig. Jeder Staat dürfe zwar, je nach nationalen Bestimmungen, Menschen die Einreise verweigern, wenn sie z.B. Papiere oder Visa nicht vorweisen können, aber bei Asylsuchenden verhielte sich das anders. Der Flüchtlingsschutz würde ausgehebelt werden, da Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, typischerweise kein Visum hätten und häufig auch keine Papiere bei sich trügen. Des Weiteren sei nach Dublin III ein Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit vorgeschaltet, sodass vor einer Rücküberstellung die Flüchtlinge erst einmal aufgenommen werden müssten, zumal das für den Asylantrag zuständige Land womöglich kein direktes Nachbarland der BRD sei. Im Fazit der Stellungnahme heißt es: „Die Bundesregierung sollte sich [...] für einen Verteilungsmechanismus einsetzen, der weitest möglich den betroffenen Menschen wie auch dem Prinzip der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gerecht wird. Von einseitigen Zurückweisungen an der Grenze ist in jedem Fall abzusehen.“
tagesschau.de - Maximal genervt (19.6.2018)