| Aktuell, Abschiebung Rechtsmeinung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zu laufenden Flugabschiebungen
In einer Pressemitteilung vom 05.05.2023 verweist das Projekt Abschiebungsreporting NRW auf ein Rundschreiben des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2022 an die Ausländerbehörden des Landes. Kernaussage des Schreibens sei, dass eine Flugabschiebung erst dann als abschließend vollzogen gelte, „wenn der Ausländer die Transitzone des Zielflughafens verlassen hat und sich wieder im Hoheitsgebiet des Abschiebezielstaats befindet“.